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   Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82   

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Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82 (https://dejure.org/1983,8702)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.12.1983 - 169/82 (https://dejure.org/1983,8702)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 169/82 (https://dejure.org/1983,8702)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung - Beihilfen für die Landwirtschaft der Region Sizilien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.04.1980 - 72/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
    Sie haben diesen Ansatz unter anderem in Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 (Kommission/ Italien, Slg. 1980, 1411) bejaht.

    Insoweit besteht eine genaue Parallele zu den der Italienischen Republik in der bereits genannten Rechtssache 72/79 vorgeworfenen Verletzungen des Gemeinschaftsrechts.

    Ich möchte jedoch anmerken, das die Parallele zur Rechtssache 72/79 hier weniger deutlich ist.

    Die Parallele zur Rechtssache 72/79 ist somit fast vollständig gegeben.

    Anders als in der Rechtssache 72/79 und anders als bei den zuvor behandelten, jetzt beanstandeten Vertragsverletzungen hat die Kommission nicht deutlich gemacht, zu welchen Bestimmungen der hier anwendbaren Verordnung die in Rede stehenden Beihilferegelungen im Widerspruch stehen sollen.

    Eine derartige Auslegung ist mit dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Bestimmungen und mit Ihrem Urteil in der Rechtssache 72/79 nicht vereinbar.

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
    In Ihren Urteilen in den Rechtssachen 120 bis 122/73 und 141/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnummer 4 der Entscheidungsgründe) haben Sie ferner entschieden: "Der mit Artikel 93 Absatz 3 verfolgte Zweck, das Wirksamwerden vertragswidriger Beihilfen zu unterbinden, bedingt, daß dieses [nämlich das in Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 enthaltene] Verbot seine Sperrwirkung auch schon während der gesamten Vorprüfungsphase entfaltet".
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
    In Ihrem Urteil in der Rechtssache 70/72 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1973, 813) haben Sie bereits jeden Zweifel daran beseitigt, daß die Verlängerung der Geltungsdauer einer Beihilfe ebenfalls als Umgestaltung einer Beihilfemaßnahme im Sinne von Artikel 93 Absatz 3 Satz 1 anzusehen ist.
  • EuGH, 10.12.1969 - 8/69

    Mulders / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1983 - 169/82
    Wie aus Ihrer Rechtsprechung (vgl. die Rechtssachen 6 und 11/69, Kommission/Frankreich, Slg. 1969, 561) hervorgeht, genügt dazu bereits, daß der festgesetzte Zinssatz niedriger ist als der in Italien allgemein angewandte Zinssatz.
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